Seit dem Sommer 2015 steht ja der Vorwurf des Rechtsbruchs im Raum. Wir erinnern uns: viele Flüchtlinge standen an der deutschen Grenze und die Kanzlerin hat damals die Entscheidung getroffen sie aufzunehmen.
Gemäß Abkommen innerhalb der EU ist eigentlich das Land für die Flüchtlinge zuständig, in dem sie zuert die EU betreten. Für Deutschland war das eine bequeme Position, da so nur noch Flüchtlinge eine Chance hatten, die per Flugzeug kamen. Von vielen Seiten gibt es seitdem den Vorwurf, dass damals durch die Regierung geltendes Recht gebrochen wurde.
Vor einiger Zeit habe ich dann bei verfassungsblog.de einen Beitrag gelesen, der erklärte dass es doch nicht so einfach ist. Als ich nun das Buch Die Zauberlehrlinge von Stephan Detjen und Maximilian Steinbeis in die Hände bekam, dachte ich mir: lass es dir doch mal genauer erklären.
Schon mal so viel vorweg: einige Kapitel sind zeimlich trocken; also genau das, was man bei dem Thema erwartet (und ich konnte auch nicht jeder Ausführung folgen). Andere Kapitel schildern die politischen Abläufe und lassen sich leichter lesen. Und dabei erfährt man schon interessante Dinge.
Ein gr0ßer Kritiker der Kanzlerin war Horst Seehofer. Der war im entscheidenden Moment (als sich eine große Gruppe Flüchtlinge auf die Grenze zubewegte) übrigens abgetaucht. Das scheint er wohl häufiger zu machen; was auch Parteifreunde oft ärgert. So drückte er sich um die Verantwortung, mit entscheiden zu müssen, und konnte nachher schön kritisieren. Meine gute Erziehung verbietet mir das angemessen zu kommentieren.
Interessant war auch der Hinweis im Buch darauf, dass die Regierung die Grenzen „geöffnet“ hätte. „Öffnen“ setzt voraus, dass etwas geschlossen ist. Nur gab es ja keine Grenzkontrollen mehr…
Und was ist jetzt mit dem Bruch der Dublin-Verordnung? Schauen wir mal bei Wikipedia nach:
Nach dem Dublin-Verfahren ist derjenige Staat verpflichtet, das Asylverfahren durchzuführen, in dem die asylsuchende Person zum ersten Mal die EU-Grenzen betritt. Ergibt diese Prüfung, dass ein anderer Dublin-Staat für den Asylantrag zuständig ist, so wird dieser Staat gebeten, die asylsuchende Person zu übernehmen.
Klingt ja erst mal einleuchtend, oder? Also wären damals die Grenzländer der EU zuständig gewesen. Aber die Verordnung geht noch weiter:
Selbsteintrittsrecht: Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.
Wenn die Leute nur mal mehr als den ersten Satz lesen würden…
Das Buch beschreibt auch noch die Diskussionen von Staatsrechtlern, die auch ein lustiges Völkchen zu sein scheinen.
Ich halte das Buch für sehr interessant und sehr wichtig; auch wenn man sich durch manche Passagen durchbeissen muss.
Wichtig ist es beim Lesen eins im Hinterkopf zu behalten: Jura ist keine exakte Wissenschaft. Man kann bestimmte Gesetze und Verordnungen auch anders interpretieren (das Buch behauptet auch nicht, neutral zu sein). Aber es zeigt ganz klar, dass es einen „eindeutigen“ Rechtsbruch wohl nicht gegeben hat.