Der Innenminister und das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber beim BKA-Gesetz was auf die Finger gegeben, weil mal wieder schlampig gearbeitet wurde. Anstatt nun in aller Ruhe (und Demut) das Gesetz zu überarbeiten, kommt von unserem lieben Bundes-Innenminister folgernder Spruch (Quelle: SPON):

„Ich finde, dass ein nationaler Grundrechtsschutz, so wichtig er ist, auch im Angesicht der Internationalisierung von Gefahren betrachtet werden muss.“

Lieber Herr Innenminister, das Verfassungsgericht hat zu entscheiden, ob ein nationales Gesetz der deutschen Verfassung (also dem Grundgesetz) entspricht. Nicht mehr und nicht weniger. Mir ist auch nicht ganz klar, was nun an der „Internationalisierung von Gefahren“ nun neu sein soll. Auch früher schon haben Terroristen schon mal landesübergreifend gebombt (IRA) oder international zusammengearbeitet (RAF, PLO, Rote Brigaden); von Rechten ganz zu schweigen.

Sie haben lieber das Internationale im Blick? Da hätte ich einen Vorschlag: stellen Sie doch mal Haftbefehle für die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges aus. Da würden mir einige Namen einfallen. Und ansonsten: Hände weg vom Bundesverfassungsgericht.

Wenn ich mir regelmäßig eine Klatsche von dort einfangen würde, würde ich mal über die Qualität der eigenen Arbeit nachdenken. Aber bei Selbstreflektion haben sie offensichtlich gefehlt.

 

 

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